Mit ERASMUS im Ausland studieren

Herzlich willkommen bei der Beratung zur Studierendenmobilität mit Erasmus+!


Wenden Sie sich bitte
  • bei Fragen rund um die Organisation eines Erasmus-Auslandsaufenthalts an Frau Dr. Steil (erasmus@phys.uni-goettingen.de ) und

  • bei Fragen zum Learning Agreement oder zur Anerkennung an den Erasmusbeauftragten der Fakultät, Prof. Dr. Tilgner (tilgner@phys.uni-goettingen.de )

  • Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!
  • Bei allgemeinen Fragen zum Erasmus-Programm wenden Sie sich bitte an die Abteilung Göttingen International (erasmus@uni-goettingen.de)

  • (Diese Seite wird zur Zeit umstrukturiert)


    Für alle die sich bis zum 31.01. bewerben hier wichtige Links:
  • Aktuelle Ausschreibung: https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/0c2325488808123fd809b96b9888d2f6.pdf/2025_26_E+_KA131_SMS_Ausschreibung_final.pdf

  • Gö Abroad: https://goettingen.adv-pub.moveon4.de/home-page-1952/  

  • Hier findet ihr alle wichtigen Details wie Sprache und Aufenthaltsdauer der Partneruniversitäten. Bitte schaut aber auch immer auf den Homepages der jeweiligen Partneruniversität.
    Die hier angegebenen Sprachnachweise sind verpflichtend.
    Es müssen mind. 50% der Kurse in der nachgewiesenen Unterrichtssprache gewählt und absolviert werden.
    Welche Sprachnachweise wie anerkannt werden hat zur Zeit die juristische Fakultät sehr gut zusammengestellt:
  • Sprachnachweise: https://www.uni-goettingen.de/de/614696.html

  • Welche Kurse bereits in der Vergangenheit anerkannt wurden findet ihr unter  -->FlexNow-->Flexstat--->Anerkennung (ohne Gewähr!)

  • Für Anerkennung wendet euch bitte an Herrn Professor Tilgner.

    Mobilitätsfenster

    Der Auslandsaufenthalt beginnt für Bachelor-Studierende in der Regel mit dem 5. oder dem 6., für Master-Studierende in der Regel mit dem 1. Semester. Ausnahmen sind möglich, sollten aber bitte abgesprochen werden.

    Die Vorteile des ERASMUS-Programms

    • Wenig Formalitäten
    • Organisierter Studienaufenthalt
    • Keine Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Finanzielle Unterstützung zur Deckung der Mobilitätskosten (wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen)
    • Eigene Sprachkurse und soziale Betreuungsprogramme
    • Organisierte Unterbringung
    • Fachliche Betreuung vor Ort
    • Anerkennung von Studienleistungen