Horizon Europe - Excellent Science
Unser Team bietet Ihnen auf dieser Internetseite einen Überblick über den Programmteil Excellent Science. Dieser fördert vor allem themenoffene, grundlagenorientierte Forschung und fasst folgende Förderinstrumente zusammen:
European Research Council (ERC)Der ERC (EN) vergibt Förderungen an herausragende Wissenschaftler*innen jeder Nationalität mit bahnbrechenden Projektideen. Die Grundprinzipien der ERC-Förderung sind:
- wissenschaftliche Exzellenz sowohl des Projekts als auch des Principal Investigator (PI) als alleiniges Auswahlkriterium,
- eine gastgebende Institution in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem mit der EU assoziierten Staat, die die Voraussetzungen für die Forschungsarbeit des PI gewährleistet,
- Bindung der ERC-Grants an die PIs, nicht an die gastgebenden Institutionen.
Der ERC führt jährliche Ausschreibungen zur Einreichung von Projektanträgen durch. Bei ERC-Förderungen werden ausdrücklich keine Themen vorgegeben ("Bottom up"-Prinzip). Anträge von allen Fächern und Disziplinen sind willkommen. Begrüßt werden jedoch interdisziplinäre Projektvorschläge, die Erforschung neuer Wissenschaftsbereiche und die Anwendung innovativer Methoden.
Der ERC hat eine Video-Reihe unter dem Namen "ERC Classes (EN)" veröffentlicht. Die Videos bieten einen Einblick in die Antragstellung, den Begutachtungsprozess und geben Hinweise zur Vorbereitung von Interviews während des Begutachtungsverfahrens.
Auch die Nationale Kontaktstelle (NKS) ERC bietet verschiedene Angebote zur Unterstützung der Antragstellenden an. Auf den Internetseiten der NKS ERC (DE) finden Sie u.a. die Antragsunterlagen zu den aktuellen und vergangen Ausschreibungen, Leitfäden und Hintergrunddokumente sowie Informationen zum Projektmanagement. Zudem sind die jeweiligen Panelmitglieder der vergangenen ERC-Ausschreibungen dort verlinkt. Die ERC-Gutachter*innen (DE) werden in der Regel erst nach Ablauf der Evaluierung einer ERC-Ausschreibung bekanntgegeben.
Darüber hinaus unterstützt das EU-Hochschulbüro die Antragstellenden der Universität Göttingen (ohne UMG). Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der ERC-Antragsseite (DE) des EU-Hochschulbüros.
Bitte beachten Sie die folgende Ankündigung des ERC (EN): Um bei der ERC Starting Grant-Ausschreibung 2027 einen Antrag einreichen zu können, darf die Verteidigung der Dissertation nicht länger als 10 Jahre vor dem 1. Januar 2027 zurückliegen. Um bei der ERC Consolidator Grant-Ausschreibung 2027 einen Antrag einreichen zu können, muss die Verteidigung der Dissertation zwischen 5 und 15 Jahren vor dem 1. Januar 2027 stattgefunden haben. Der Förderzeitraum kann in ordnungsgemäß belegten Fällen, wie Elternzeit oder klinische Ausbildung, verlängert werden. Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden formalen Verabschiedung des ERC-Arbeitsprogramms 2027 im Sommer 2026.
Insgesamt schreibt der ERC folgende Förderlinien aus:
ERC Starting Grants (ERC StG) fördern vielversprechende Principal Investigators (PIs), die eine unabhängige Karriere starten und eine eigene Arbeitsgruppe aufbauen möchten. Die Förderung erfolgt unabhängig von Alter und Nationalität des PI. Die ERC StG finanzieren Projekte mit bis zu 1,5 Mio. Euro über eine Laufzeit von max. fünf Jahren. In Ausnahmefällen können zusätzlich und einmalig bis zu 1,0 Mio. Euro beantragt werden. Das Einreichungsverfahren ist einstufig, das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen des ERC (EN)
Weitere Informationen der NKS ERC (DE)
ERC Consolidator Grants (ERC CoG) fördern bereits unabhängig arbeitende Principal Investigators (PIs), die ihre Karriere verstetigen möchten. Die Förderung erfolgt unabhängig von Alter und Nationalität des PI. Die ERC CoG finanzieren Projekte mit bis zu 2,0 Mio. Euro über eine Laufzeit von max. fünf Jahren. In Ausnahmefällen können zusätzlich und einmalig bis zu 1,0 Mio. Euro beantragt werden. Das Einreichungsverfahren ist einstufig, das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen des ERC (EN)
Weitere Informationen der NKS ERC (DE)
ERC Advanced Grants (ERC AdG) fördern erfahrene, aktive Principal Investigators (PIs) mit einer herausragenden wissenschaftlichen Leistungsbilanz, die neue Forschungsgebiete erschließen möchten. Bei der Begutachtung der wissenschaftlichen Leistung werden insbesondere die neueren Leistungen vor der Antragstellung berücksichtigt. Die Förderung erfolgt unabhängig von Alter und Nationalität des PI. Die ERC AdG finanzieren Projekte mit bis zu 2,5 Mio. Euro über eine Laufzeit von max. fünf Jahren. In Ausnahmefällen können zusätzlich und einmalig bis zu 1,0 Mio. Euro beantragt werden. Das Einreichungsverfahren ist einstufig, das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen des ERC (EN)
Weitere Informationen der NKS ERC (DE)
Der ERC Plus Grant unterstützt herausragende Principal Investigator (PI), die sich mit großen wissenschaftlichen Herausforderungen befassen. Gefördert werden Projekte, die mit einem regulären ERC-Projekt nicht realisierbar wären – etwa, weil sie das Potenzial haben, ein Fachgebiet grundlegend zu verändern oder ein neues Forschungsfeld zu eröffnen.
Die Antragstellenden sollten sich darüber im Klaren sein, dass jedes Jahr nur etwa 30 ERC Plus Grants für alle wissenschaftlichen Disziplinen und alle Karrierestufen vergeben werden können, verglichen mit etwa 1 000 ERC Starting, ERC Consolidator und ERC Advanced Grants. Wissenschaftler*innen können im Laufe ihres Lebens nur einen ERC Plus Grant erhalten.
Forschende aller Karrierestufen können sich um einen ERC Plus Grant bewerben. Ihre intellektuelle Führungsrolle wird entsprechend ihrer Karrierestufe bewertet.
ERC Plus Grants unterstützen Projekte, die von einem einzelnen Forschenden durchgeführt werden, der jedoch weitere Wissenschaftler*innen als Teammitglieder beschäftigen kann. Es ist auch möglich, dass ein oder mehrere Teammitglieder in einem außereuropäischen Land ansässig sind.
ERC Plus Grants finanzieren Projekte mit bis zu 7,0 Mio. Euro über eine Laufzeit von min. vier bis max. sieben Jahren. Das Einreichungsverfahren ist einstufig, das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen des ERC (EN)
Weitere Informationen der NKS ERC (DE)
Eine Gruppe aus mind. zwei bis max. vier Principal Investigators (PIs) sowie ggf. ihre Teams kann gemeinsam einen ERC Synergy Grant (ERC SyG) beantragen. Bewerben können sich exzellente Nachwuchswissenschaftler*innen sowie etablierte, aktive Forschende mit herausragenden wissenschaftlichen Leistungen. Die Förderung erfolgt unabhängig von Alter und Nationalität der PIs.
Ziel der ERC SyG ist es, komplementäre Expertise, Fähigkeiten und Ressourcen zusammenzubringen, um gemeinsam wissenschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten. Die Gruppe der PIs muss klar darlegen, warum die Bearbeitung der wissenschaftlichen Fragestellungen am besten in dieser Konstellation durchgeführt werden kann. Die zwei bis vier PIs können alle an einer Einrichtung oder an verschiedenen Einrichtungen in der EU oder in assoziierten Staaten angesiedelt sein. Pro Grant kann auch einer der PIs an einer Einrichtung in einem nicht-europäischen Drittstaat angestellt sein. Diese Gasteinrichtung im Drittstaat ist dann auch förderfähig. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10,0 Mio. Euro für eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren. In Ausnahmefällen können zusätzlich und einmalig bis zu 4,0 Mio. Euro beantragt werden. Das Einreichungsverfahren ist einstufig, das Auswahlverfahren ist dreistufig angelegt.
Weitere Informationen des ERC (EN)
Weitere Informationen der NKS ERC (DE)
ERC Proof of Concept Grants (ERC PoC) umfassen maximal 150.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten und richten sich ausschließlich an Wissenschaftler*innen, die bereits ein ERC-Projekt eingeworben haben. Das ERC-Projekt muss entweder noch laufen oder das Projektende darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Mit dem ERC PoC kann das ökonomische und gesellschaftliche Potenzial von Ideen untersucht werden, die aus ERC-Projekten hervorgegangen sind. Der ERC finanziert hiermit keine Forschungsaktivitäten, sondern Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ideen des ERC-Projekts wie z.B.:
- Marktforschung,
- technische Validierung,
- Machbarkeitsstudien,
- die Klärung von Fragen des geistigen Eigentums,
- die Analyse von Geschäftschancen oder
- die Erstellung eines Business-Plans.
Die Förderung des ERC PoC steht grundsätzlich ERC-Projekten aus allen Fachbereichen offen. So kann auch die Umsetzung innovativer Ideen im öffentlichen und nichtkommerziellen Bereich gefördert werden, etwa wenn es um die Lösung sozialer Probleme oder um die Verwirklichung von Umweltschutzzielen geht. Bei solch spezifischen ERC PoC-Projekten muss allerdings ein gesamtgesellschaftlicher oder ein volkswirtschaftlicher Nutzen deutlich erkennbar sein. Es kann nur ein Antrag pro ERC-Grantee und pro Jahr eingereicht werden. Die Einreichungs- bzw. Auswahlverfahren sind jeweils einstufig angelegt.
Weitere Informationen des ERC (EN)
Weitere Informationen der NKS ERC (DE)
Um alle Antragstellenden bei der Strukturierung des zeitlichen Ablaufs bis zur Antragsfrist zu unterstützen, veröffentlicht das EU-Hochschulbüro interne Fristen, die als Empfehlung dienen:
Die MSCA fördern die Mobilität und die Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen. Sie verfolgen einen Bottom-up-Ansatz, daher stehen die Ausschreibungen allen wissenschaftlichen Disziplinen offen und Forschungsthemen können von den Antragstellenden frei gewählt werden. Darüber hinaus beruhen die MSCA auf den Grundsätzen der "Exzellenz", der "internationalen, interdisziplinären und sektorübergreifenden Mobilität", der "fairen Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen und der Inklusivität", der "wirksamen Supervision" und "Open Science".
Es wird zwischen folgenden Förderlinien unterschieden:
Doctoral Networks (DN) unterstützen transnationale Promotionsprogramme, die von Konsortien aus akademischen und nicht-akademischen Organisationen (einschließlich Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, auch Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)) in Europa und darüber hinaus eingerichtet werden. Ihr Ziel ist es, hochqualifizierte Doktorand*innen auszubilden und ihre Karrierechancen durch exzellente Forschung und internationale, interdisziplinäre und sektorübergreifende Mobilität zu verbessern. Auf Organisationsebene zielen die DN darauf ab, den Wissensaustausch zwischen den teilnehmenden Organisationen zu erleichtern und die Qualität der Promotionsprogramme insgesamt zu verbessern.
DN werden in Form von Doctoral Networks, Industrial Doctorates und Joint Doctorates angeboten. Die Projekte haben eine Laufzeit von 48 Monaten und werden durch eine institutionelle Förderung finanziert, wodurch die Kosten für Forschung, Training und Netzwerkaktivitäten sowie für Management, Personalkosten und indirekte Kosten abgedeckt werden. Für Doktorand*innen bieten die DN eine Anstellung auf Vollzeitbasis für maximal 36 Monate.
Weitere Informationen der EU-Kommission (EN)
Weitere Informationen der NKS MSC (DE)
Postdoctoral Fellowships (PF) bieten eine Finanzierung für individuelle Forschungsprojekte von Postdoktorand*innen mit dem Ziel, die Karriereentwicklung der Forscher*innen zu unterstützen und gleichzeitig exzellente Forschung zu fördern. Anträge werden von den Forscher*innen gemeinsam mit einem*r Betreuer*in (Professor*in) der Gasteinrichtung ihrer Wahl, z.B. der Universität Göttingen, vorbereitet.
Postdoctoral Fellowships werden entweder als European Postdoctoral Fellowships mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten oder als Global Postdoctoral Fellowships mit einer Laufzeit von 24 bis 36 Monaten vergeben. Während die European Fellowships im Hinblick auf die Mobilität optionale Entsendungen an Organisationen im akademischen oder nicht-akademischen Bereich vorsehen, beinhalten die Global Fellowships eine obligatorische Outgoing-Phase (12 bis 24 Monate) an einer sekundären Gasteinrichtung in einem außereuropäischen Drittland, das nicht mit dem Programm Horizon Europe assoziiert ist, gefolgt von einer 12-monatigen Rückkehrphase an die europäische Gasteinrichtung.
Postdoctoral Fellowships werden durch eine institutionelle Förderung finanziert, wodurch die Kosten für Forschung, Training und Netzwerkaktivitäten sowie für Management, indirekte Kosten und Personalkosten abgedeckt werden. Postdoctoral Fellowships bieten Forscher*innen eine vertragliche Anstellung auf Vollzeitbasis für die Dauer des Fellowships, die durch ein anschließendes non-academic Placement von bis zu 6 Monaten verlängert werden kann.
Weitere Informationen der EU-Kommission (EN)
Weitere Informationen der NKS MSC (DE)
Staff Exchanges (SE) finanzieren den internationalen, interdisziplinären und sektorübergreifenden Austausch von wissenschaftlichem Personal, angefangen bei Doktorand*innen bis hin zu administrativem, technischem oder leitendem Personal internationaler Konsortien. Diese setzen sich aus Organisationen des akademischen und nichtakademischen Sektors zusammen, darunter Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen (einschließlich KMU). Staff Exchanges unterstützen gemeinsame Forschungs- und Innovationstätigkeiten für eine Dauer von bis zu vier Jahren mit dem Ziel, eine internationale Zusammenarbeit zu ermöglichen und dadurch die Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie die Wissensbasis der teilnehmenden Organisationen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen dem teilnehmenden Personal umfassende Ausbildungs- und Karriereentwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
Die Staff Exchanges werden durch eine institutionelle Förderung finanziert, wodurch die Kosten für Forschung, Training und Netzwerkaktivitäten sowie für Management, indirekte Kosten und Personalkosten abgedeckt werden. Aus letzteren wird dem entsandten Personal ein Aufschlag auf das reguläre Gehalt gezahlt, um alle Kosten während der Entsendephase zu decken, die mindestens 30 Tage bis maximal 12 Monate dauert.
Weitere Informationen der EU-Kommission (EN)
Weitere Informationen der NKS MSC (DE)
COFUND bietet eine Kofinanzierung für neu einzurichtende oder bereits bestehende Ausbildungs- und Karriereentwicklungsprogramme für Doktorand*innen und Postdoktorand*innen. Diese müssen von Konsortien bestehend aus Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm Horizon Europe assoziierten Staaten angeboten werden und eine maximale Dauer von 60 Monaten haben. Die Kofinanzierung wird entweder für Doktorandenprogramme bereitgestellt, die Forschungsausbildungsaktivitäten sowie Mobilitätsmöglichkeiten für Doktorand*innen anbieten und zur Verleihung eines Doktorgrades führen, oder für Postdoktorandenprogramme, die individuelle Ausbildungs- und Karriereentwicklungsmöglichkeiten für bereits promovierte Forscher*innen anbieten und darauf abzielen, die Fähigkeiten der Forscher*innen und ihre allgemeine Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Die Kofinanzierung erfolgt in Form eines festen Beitrags, der flexibel zur Deckung der Programmkosten eingesetzt werden kann (Kosten für Forschung, Training und Netzwerkaktivitäten sowie für Management, indirekte Kosten und Personalkosten), wobei der Gesamtbeitrag der EU für die antragstellende Einrichtung auf 10 Mio. EUR per Ausschreibung begrenzt ist. Für den*die einzelne*n Forscher*in bietet das Programm eine Anstellung gegen Vertrag für eine Vollzeitstelle für maximal 36 Monate.
Weitere Informationen der EU-Kommission (EN)
Weitere Informationen der NKS MSC (DE)
Die Maßnahme MSCA & Citizens zielt darauf ab, das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Wissenschaft zu schärfen und die öffentliche Anerkennung von Wissenschaft und Forschung zu steigern. Dafür werden europaweite Veranstaltungen zur Wissenschaftskommunikation und -förderung in Form der "European Researchers’ Night" finanziert , die sich an die breite Öffentlichkeit und insbesondere an Familien, Schüler und Studierende richten.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die als juristische Personen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land ansässig sind. Ein Antrag kann von einer einzelnen Organisation oder von mehreren Organisationen eingereicht werden, die ein regionales, nationales oder internationales Konsortium bilden. Die Projekte haben eine Laufzeit von 2 Jahren, wobei die Finanzierung in Form eines Pauschalbetrags erfolgt.
Weitere Informationen der EU-Kommission (EN)
Weitere Informationen der NKS MSC (DE)
Physische und virtuelle Forschungsinfrastrukturen sind oft die Voraussetzung, um forschen zu können und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen. Gleichzeitig bindet der Lebenszyklus von Forschungsinfrastrukturen enorme Ressourcen - von der Errichtung bis zur Schließung. Deshalb wird von der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten eine Bündelung der zur Verfügung stehenden Mittel angestrebt. Dies kann z.B. durch die Öffnung von Forschungsinfrastrukturen für Forschende aus anderen Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Staaten und der Wirtschaft erreicht werden.
Das Förderinstrument RI unterstützt u.a. folgende Vorhaben:
ESFRI wurde gegründet, um eine einheitliche Politik im Hinblick auf Forschungsinfrastrukturen zu verfolgen. Seit 2006 führt ESFRI regelmäßig Roadmap-Verfahren durch. Die ESFRI-Roadmap (EN) bündelt die wichtigsten Vorhaben zu europäischen Forschungsinfrastrukturen. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:
- ESFRI-Projects: Hier handelt es sich um im Aufbau befindliche Infrastrukturen. Der Fokus der Integrationsaktivitäten liegt auf Vernetzung, Standardisierung und Etablierung eines gemeinsamen Zugangsverfahrens.
- ESFRI-Landmarks: Diese sind bereits erfolgreich etabliert. Im Vordergrund stehen die Ausweitung des transnationalen und virtuellen Zugangs und die Frage, wie die Infrastrukturen innovativ genutzt werden können.
Durch die ESFRI-Roadmap werden die EU-Mitgliedsstaaten dazu angeregt, zusätzlich nationale Roadmaps für Forschungsinfrastrukturen zu entwickeln. So hat auch das BMFTR eine Roadmap für deutsche Forschungsinfrastrukturen (DE) vorgelegt.
Die EOSC (EN) schafft eine virtuelle Umgebung, in der vor allem Forschende Daten über Fachgebiete und Ländergrenzen hinweg nutzen können. Den Dienstleistungen der EOSC liegen die "FAIR-Principles" zugrunde. Die Daten müssen auffindbar ("Findability"), zugänglich ("Accessibility"), kompatibel ("Interoperability") und wiederverwendbar ("Reusability") sein. Die EOSC wird von nationalen Initiativen ergänzt. In Deutschland ist dies die "Nationale Forschungsdateninfrastruktur" (NFDI (DE)). Des Weiteren wird die EOSC als eine von rund 50 Partnerschaften im Horizon Europe-Programmteil "Global Challenges and European Industrial Competitiveness" gefördert.
Neben den Infrastrukturen wird auch das Personal, dass diese baut, betreibt und nutzt durch das Förderinstrument RI unterstützt. Es werden z.B. Trainingsaktivitäten gefördert.
Weitere Informationen der EU-Kommission (EN)
Weitere Informationen des BMFTR (DE)