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Rechtswissenschaften für Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium (LL.M.)

Steckbrief

Der Master-Studiengang Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einer mindestens vierjährigen juristischen akademischen Ausbildung im Ausland. Die Studierenden werden an das deutsche Recht herangeführt und sollen die Fähigkeit entwickeln, nach den in Deutschland üblichen Methoden rechtswissenschaftlich zu arbeiten. Mit der Masterarbeit behandeln sie ein Rechtsgebiet exemplarisch vertieft. Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) qualifiziert die Absolvent*innen in ihrem Heimatland als Expert*innen für deutsches, ausländisches und internationales Recht.

Name:
Rechtswissenschaften für Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium
Abschluss:
Master of Laws (LL.M.)
Unterrichtssprache:
Deutsch
Regelstudienzeit:
2 Semester
Studienbeginn:
Winter- und Sommersemester

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Fachspezifisch
Fächerübergreifend Studenten Sport Fußball 2

Wohnen und Leben

Wohnen, Finanzierung und Freizeit


Inhalte

Das LL.M.-Studium in Göttingen richtet sich an ausländische Juristinnen und Juristen mit einer wenigstens vierjährigen juristischen akademischen Ausbildung im Ausland, die ihre Arbeitsmarktchancen im Heimatland durch Kenntnisse im deutschen und/ oder internationalen Recht verbessern möchten.

Das Studium im Master-Studiengang "Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium" der Universität Göttingen zielt insbesondere auf die Auseinandersetzung mit der deutschen Rechtsordnung einschließlich deren historischen, philosophischen und sozialen Grundlagen. Die Studierenden entwickeln durch die forschungsbasierte Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im deutschen Recht die Kompetenz zu rechtswissenschaftlichem Arbeiten. Sie erwerben sowohl Fachkenntnisse als auch die in Deutschland üblichen methodischen Fähigkeiten, die zur Anwendung der Fachkenntnisse in der Praxis befähigen. Im wissenschaftlichen Bereich ist der Masterabschluss eine Station auf dem Weg zur Promotion.

Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) weist die Absolvent*innen in ihrem Heimatland als Expert*innen für deutsches, ausländisches und internationales Recht aus. Auch die Europäische Union, internationale Gerichtshöfe oder auf internationales Handelsrecht spezialisierte Kanzleien und international tätige Unternehmen bieten interessante Beschäftigungsfelder.

Verwandte und weiterführende Studiengänge


Studienaufbau

Bewerbung

Bewerbungsfrist

  • 15. April für das folgende Wintersemester
  • 15. Oktober des Vorjahres für das folgende Sommersemester

Vorstudium

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften im Ausland mit mindestens 8 Semestern bzw. entsprechend 240 ECTS

Sprachkenntnisse

  • mindestens DSH 2 oder eine gleichwertige Prüfung (z. B. Test DaF TDN 4)

Einblicke

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Kontakt

Juristische Fakultät

Ulrike Hennemuth

Platz der Göttinger Sieben 6
Raum 0.168, Juridicum
37073 Göttingen

Tel.: +49-551 39 27377
Fax: +49-551 39 27875

E-Mail: uhennemuth@jura.uni-goettingen.de