Kooperation mit und ohne formales Abkommen
Im Folgenden wird dargestellt, welche vertraglichen Rahmen es für die internationale Zusammenarbeit gibt, und welche Abteilungen für die unerschiedlichen Formen der Zusammenarbeit zu konsultieren sind.
Es gibt zahlreiche Formen der internationalen Zusammenarbeit an der Universität Göttingen: sie kann sowohl auf Basis schriftliche Verträge erfolgen, als auch im Rahmen von informelleren Absprachen. Forschende und Lehrende wählen ihre Kooperationspartner*innen und die Form der Zusammenarbeit in aller Regel frei. Göttingen International empfehlt jedoch, die Zusammenarbeit schriftlich zu formalisieren, um die Rahmenbedingungen für beide Seiten zu definieren, insbesondere wenn es sich um eine langfristige Zusammenarbeit handelt.
In allen Formen der Zusammenarbeit sind Forschende und Lehrende der Universität Göttingen verpflichtet, sich über ihre persönliche Verantwortung und Haftung sowie die die Risiken und das Risikomanagement der jeweiligen Zusammenarbeit zu informieren, um sich selbst, ihre Studierenden und Mitarbeitenden und die Reputation der Universität Göttingen zu schützen.
Informelle Zusammenarbeit: ohne schriftliches Abkommen
Nicht jede Zusammenarbeit muss formalisiert werden. Ein schriftlicher Rahmen, der durch eine Absichtserklärung oder eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit festgelegt wird, kann unnötig sein, wenn beispielsweise kein Austausch stattfindet, keine Daten oder Forschungsergebnisse gemeinsam genutzt werden und keine einschlägigen Regularien (z. B. Ausfuhrkontroll-/Sanktionsrecht, Datenschutzrecht, Nagoya-Konformität usw.) zu beachten sind.
Formelle Zusammenarbeit: mit einem schriftlichen Abkommen
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die verschiedenen Arten von internationalen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen gegeben (z. B. Absichtserklärungen, Kooperationsabkommen, Abkommen über den Austausch von Studierenden) und wie sie zustande kommen. Abkommen für spezifische Projekte (bspw. drittmittelfinanzierte Projekte zu Forschungs- und Lehrzwecken, joint/double degrees und/oder Coututelles)Zu beachten: Vor einer Kontaktaufnahme mit einer der unten stehenden Abteilungen sollte zuerst das Einverständnis des zuständigen Dekanats und des zusändigen Instituts für das internationale Vorhaben eingeholt werden.
In der Universitätsverwaltung gibt es je nach Abkommen, das angestrebt wird, unterschiedliche zuständige Stellen:
- Zu Erasmus+ und die Key Actions, sowie DAAD und dessen Förderprogramme und Marie Skłodowska-Curie Action (MSCA) berät Göttingen International.
- Zu internationalen Forschungskooperationen mit nationalen und europäischen Fördergebern berät: Abteilung Forschung und Transfer, mit Ausnahe von der Mobilität und Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie Action (MSCA) - hier berät Göttingen International.
- Zu Internationalen Studiengängen, Cotutelle-Vereinbarungen und internationalen Lehrkooperationen berät die Abteilung Studium und Lehre.
Zu beachten: Vor einer Kontaktaufnahme mit einer der unten stehenden Abteilungen sollte zuerst das Einverständnis des zuständigen Dekanats und des zusändigen Instituts für das internationale Vorhaben eingeholt werden.
Nach Einholdung der Zustimmung von Dekanat und Institutsleitung, ist das Team Internationale Beziehungen bei Göttingen International zu kontaktieren.
Arten von Abkommen
Je nach dem Zweck der Zusammenarbeit kommen verschiedene Arten von Dokumenten in Frage:
- Absichtserklärung (LoI)
- Memorandum of Understanding (MoU)
- Studierendenaustauschvereinbarungen und/oder Austauschvereinbarungen für Forscher*innen und Personal
- Partnerschaftsvereinbarungen können auf Universitäts-, Fakultäts- oder Institutslevel abgeschlossen werden.
Abkommen können auf der Universitäts-, Fakultäts- oder Institutsebene abgeschlossen werden.
Abkommen auf zentraler Ebene: Mit der Zustimmung des Präsidiums können Abkommen auf zentraler Ebene abgeschlossen werden, wenn der Studentenaustausch mindestens drei Fakultäten umfasst, aber die Partnerschaft nicht direkt einem Institut oder einer Fakultät zugeordnet ist.
Abkommen auf Fakultäts- oder Institutsebene: Der Abschluss eines Abkommens auf Fakultäts- oder Institutslevel ist empfehlenswert, wenn nur eine Fakultät oder ein Institut an der Kooperation interessiert ist oder eine Fakultät oder ein Institut der Partneruniversität.
Für jede Kooperationsvereinbarung benennen beide Parteien jeweils eine Person, die als Vertreter*in für die vereinbarte Kooperation ernannt wird. Der*die Partnerschaftsbeauftragte bestimmt die Priorisierung der Partnerschaft in Absprache mit den Kolleg*innen, die am Austausch beteiligt sind, und weist gegebenenfalls verfügbare Mittel zu (falls zutreffend).
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Verfahren
- dem Präsidenten, gegebenenfalls mit Unterschrift des Vizepräsidenten
- Unterschrift des*der Partnerschaftsbeauftragten Abkommen auf Fakultätsebene wird unterzeichnet (durch Umlaufverfahren elektronisch per E-Mail) von:
- dem Präsidenten, gegebenenfalls mit Unterschrift des Vizepräsidenten
- Unterschrift des Dekans (jeder beteiligten Fakultät)
- Unterschrift des Partnerschaftsbeauftragten Abkommen auf Abteilungs- oder Institutsebene wird unterzeichnet (durch Umlaufverfahren elektronisch per E-Mail) von:
- dem Präsidenten, gegebenenfalls mit Unterschrift des Vizepräsidenten
- Unterschrift des Dekans (jeder beteiligten Fakultät)
- Unterschrift des Abteilungs- oder Institutsleiters
- Unterschrift des Partnerschaftsbeauftragten
Das Team "Internationale Beziehungen" bei Göttingen International stellt rechtlich geprüfte Vorlagen zur Verfügung, die, wenn der Partner zustimmt, sofort verwendet werden können.
Wenn Dokumente verwendet werden, die nicht den Vorlagen der Universität Göttingen entsprechen, müssen diese einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden und, wenn erforderlich, mit der Partneruniversität verhandelt werden. Das Team Internationale Beziehungen koordiniert diesen Prozess und erhält die erforderlichen Unterschriften, sobald die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Unterschriften
Die Universität Göttingen ist immer der Partner in einer Vereinbarung mit einer anderen Universität. Jede Vereinbarung muss daher von einem Mitglied der Universitätsleitung unterzeichnet werden, in der Regel vom Präsidenten.
Ein digitales Vertragsdokument ist für viele Partneruniversitäten ausreichend. Wenn auch Papierkopien erstellt werden sollen, werden je nach Kooperationslevel und Partneruniversität unterschiedliche Anzahlen von Kopien benötigt.
Abkommen auf zentraler Ebene wird unterzeichnet (durch Umlaufverfahren elektronisch per E-Mail) von:
Wenn die Vorlagen der Universität Göttingen verwendet werden, ist es möglich, eine Absichtserklärung, ein MoU oder eine Vereinbarung innerhalb weniger Tage abzuschließen, vorausgesetzt, der Partner stimmt der Vorlage zu und das Dekanat unterzeichnet kurzfristig (letzteres ist in der Regel nur möglich, wenn das Dekanat frühzeitig über die erforderliche Unterschrift informiert wurde).
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, das Dekanat über Ihr Kooperationsprojekt und die beabsichtigte Vereinbarung frühzeitig zu informieren, um sicherzustellen, dass das Dekanat die beabsichtigte Vereinbarung genehmigt und dass Unterschriften bei Bedarf kurzfristig eingeholt werden können.
Wenn die Vorlagen der Universität Göttingen nicht verwendet werden oder so geändert werden, dass eine rechtliche Überprüfung erforderlich wird, hat die Erfahrung gezeigt, dass der Vorbereitungsprozess mehrere Monate dauert. Die Dauer des Vorbereitungsprozesses hängt auch davon ab, wie viel Koordinations- und Verhandlungsbemühungen mit der Partneruniversität erforderlich sind, um ein gemeinsames Dokument zu entwickeln. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Bei Fragen wenden Sie sich an: international@uni-goettingen.de