Sprachvoraussetzungen für die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung am Studienkolleg Hannover
Informationen vom Studienkolleg Hannover zu den Voraussetzungen für die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung :
Der Nachweis von Deutschkenntnissen, die das Bestehen zumindest möglich machen, soll nur durch folgende Zertifikate anerkannter Einrichtungen (gemäß vorläufigem uni-assist Referenzrahmen Sprachkenntnissstufe 2) erfolgen (Mindeststandard):
Abteilung Göttingen International Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen
Kontakt:
Incoming Office
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
+49 551/39 27777
Telefonische Sprechstunden:
Mo 13-16 Uhr und Di-Fr 9-12 Uhr